Donnerstag, 11. Februar 2010

Gerechtere Verteilung von Budgetmitteln - Stellungnahme des Ministeriums auf meine Anfrage

Meine Anfrage:

Sehr geehrter Herr Ministerialrat Dr. Gerhard Steger,

ich bin Stadtvertreterin in Dornbirn und ersuche Sie höflich um Auskunft, welche Rechtshandhabe mir aufgrund der seit 1. 1. 2009 bestehenden Rechtslage

- Artikel 13(3) B-VG: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“ -

zur Verfügung steht, wenn sich die Stadt Dornbirn (weiterhin) weigern sollte, Genderbudgetingmaßnahmen einzuleiten.

Wie aus der Adressleiste ersichtlich, habe ich eine Kopie dieser E-Mail an die Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek, in ihren Funktionen als Frauenministerin und Vorsitzende der IMAG GM, und an Herrn Dr. Michael Häupl, in seiner Funktion als Präsident des Österreichischen Städtebundes, geschickt.

Mit bestem Dank für Ihr Bemühen und freundlichen Grüßen nach Wien

Edith Bösch


Die Antwort, nach schnellen 2 Tagen - dazu noch "high priority" !!!!!!!

** High Priority **

Sehr geehrte Frau Stadtvertreterin,

im Auftrag von SC Dr. Steger darf ich Ihnen nachstehende Stellungnahme
übermitteln:

Art 13 Abs 3 ist eine relativ junge Verfassungsbestimmung. Zu dieser liegen keine Judikatur und nur wenige rechtliche Kommentierungen (vgl. etwa Lödl, Bundeshaushaltsrecht 2. Auflage 2009 *]) vor; hiernach bestehen kaum Chancen für eine unmittelbar auf die Verfassung gestützte
rechtliche Erzwingung von Budgetbeschlüssen im Sinne des Art 13 Abs 3 B-VG.

Grundsätzlich wird für eine Intervention zur Umsetzung des Art 13 Abs. 3 B-VG empfohlen, folgende Möglichkeiten zu erwägen; die Varianten 1 und 2 bedürfen hiebei einer sorgfältigen insb verfassungsrechtlichen Abklärung.

A. Rechtliche Maßnahmen:
1. Individualantrag auf Prüfung des Gemeindevoranschlages (dieser ist rechtlich eine Verordnung) durch den VfGH gem Art 139 Abs 1 B-VG (Anm: Der VfGH ist bei der Zuerkennung der Individualantragslegitimation von einzelnen Personen üblicherweise äußerst zurückhaltend).

2. Befassung des AdLReg im Rahmen der Gemeindeaufsicht gem. Art 119a B-VG (insb Abs 6 iVm Abs 8).



B. "Weiche" Maßnahmen:
3. Anregung des Landesgesetzgebers, die Umsetzung des Art 13 Abs 3 B-VG in den gemeinderechtlichen Landesvorschriften konkret anzuordnen.

4. Befassung der zuständigen Gemeindebünde (Städtebund, Gemeindebund), welche im Rahmen der Haushaltskoordinierung gem Art 6 des öst. Stabilitätspaktes (BGBl I 127/2008) auf die Einhaltung des Verfassungsgebotes gem Art 13 Abs 3 B-VG dringen könnten. Bei einer solchen Intervention ist jedoch zu berücksichtigen:
a) Gem Art 13 Abs 3 B-VG besteht - im Gegensatz zu Abs 2 - KEINE Koordinierungspflicht der Gebietskörperschaften.
b) Der öst. Stabilitätspakt nimmt in keiner Weise Bezug auf die Gleichstellungsthematik (insb nicht auf Art 13 Abs 3 B-VG); allenfalls könnte man sich auf Art 6 Abs 2 lit b und Abs 3 berufen: "wechselseitige Information über Angelegenheiten der Haushaltsführung".

5. Allgemeine Befassung der Gemeindebünde mit der Anregung, dem Gebot gem Art 13 Abs 3 B-VG zum Durchbruch zu verhelfen.


*] siehe die Anmerkungen 6 bis 10 zu Art 13 B-VG:
6) Art 13 B-VG erteilt in Abs 2 und 3 den Gebietskörperschaften jeweils nur einen Bemühensauftrag (arg: „haben . . . anzustreben“). Schon aus diesem Grunde bestehen daher keine subjektiven Rechte einzelner Rechtsunterworfener gegenüber den Gebietskörperschaften auf die Herstellung der genannten Zielzustände."

7) 1. Gem dem letzten Satz des Abs 2 sind beide Zielsetzungen von allen Gebietskörperschaften koordiniert wahrzunehmen; ein solches Koordinationsgebot wurde auch schon auf Grund der bisherigen Rechtslage angenommen; vgl hiezu Schäffer (2001) 172; Lödl
(2002) 66 sowie ders (2006) 351 ff.
2. Für die gebotene Koordination stellt das BVG GB/StB ein entsprechendes rechtliches Instrumentarium bereit (s hiezu I/D/1). 3. Da Art 13 Abs 2 B-VG idF der B-VGNH nunmehr Bund, Länder und Gemeinden ausdrücklich zur Haushaltskoordination im Hinblick auf die beiden Teilzielsetzungen verpflichtet, besteht für alle Gebietskörperschaften die Pflicht zum Abschluss von Stabilitätspakten; vgl hiezu Lödl (2008) 34 f. IdZ ist festzuhalten, dass auf Grund des BVG GB/StB (s I/D/1) die Verbindlichkeit beider primärrechtlicher Teilzielsetzungen - öffentlicher Schuldenstand und öffentliches Defizit - (arg: „Kriterien gem Art 104“) auch innerstaatlich angeordnet ist.

8) 1. Gem den ErlRV 203 BlgNR 23. GP sind die Gebietskörperschaften auf Grund des Abs 3 dazu verhalten, sowohl bei der Erstellung als auch beim Vollzug ihrer Haushalte die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Dies bedeutet, dass bei Erstellung und Vollzug geeignete Maßnahmen vorzusehen sind, die dieser Zielbestimmung Rechnung tragen. Die Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung als Zielbestimmung der Haushaltsführung entspric ht dem international etablierten Konzept des Gender Budgeting bzw der geschlechtergerechten Budgetgestaltung. Mit diesem Instrumentarium der Haushaltsführung wird iS einer verstärkten Wirkungsorientierung die Berücksichtigung der Wirkungen von Maßnahmen der Haushaltsführung auf Frauen und Männer, insb hinsichtlich der Mittelverteilung, bei Erstellung, Vollzug und Kontrolle integriert. Geeignete Maßnahmen iS dieses Instrumentariums sind eine Reihe von Analysemethoden, die Leistungen und Wirkungen in Bezug auf Frauen und Männer bzw hinsichtlich des Gleichstellungsziels erfassen, sowie Maßnahmen zum Einsatz des Haushaltes iS des Zieles der tatsächlichen Gleichstellung. Der Grundgedanke von Gender Budgeting ist also, die Auswirkungen des Verwaltungshandelns und der Budgetpolitik insb hinsichtlich der Verteilung und Aufbringung öffentlicher Mittel auf Frauen und Männer zu analysieren und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen zu ergreifen. 2. Vgl hiezu auch Art 7 Abs 2 B-VG sowie das BVG über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten, BGBl 1992/832.

3. Vgl weiters Schratzenstaller, Gender Budgeting in Austria, CESINFO DCE Report 2/2008; Sharp, Budgeting for equity, United Nations Development Fund for Women (UNIFEM) (2003), Klatzer/ Neumayr (Hrsg), Gender Budgeting in Europa. Konferenzdokumentation (AK, Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft Nr 99) (2006) sowie BKA (Hrsg), Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung
(2007) (http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/attachments/
9/0/1/CH0136/CMS1197629195783/arbeitshilfe_fuer_gender_
budgeting_in_der_verwaltung.pdf).

9) Für den Bund wird diese Zielsetzung dadurch verstärkt,
dass das BHG für die Zeit ab 2013 iRd Regelungen für eine wirkungsorientierte Verwaltung ausdrücklich auf das Gleichstellungsziel Bedacht zu nehmen hat (vgl Art 51 Abs 9 Z 1 B-VG).

10) Die neu formulierten Zielsetzungen gem Art 13 Abs 2 und
3 B-VG sind zwar - für den Bereich der Haushaltsführung - grundsätzlich im Rahmen verfassungsgerichtlicher Normprüfungsverfahren (Art 139 und 140 B-VG) justiziabel; auf Grund der allgemeinen und „weichen“ Formulierung sind sie aber kaum als Maßstab für eine konkrete verfassungsgerichtliche Prüfung von Rechtsakten von Bund, Ländern oder Gemeinden geeignet.


Mit besten Grüßen
Manfred Lödl


***********************************
Mag. Manfred Claus LÖDL
stvLtr der Budgetsektion
Abteilung II/1-Grundsatz,
Koordination und Recht
Bundesministerium für Finanzen

Deputy DG Budget and Public Finances
Ministry of Finance
Hintere Zollamtstraße 2b
1030 Wien
ÖSTERREICH

Tel: +43 1 51433 50 20 20
fax: +43 1 51433 50 70 883
mobil: +43 664 612 90 16
mail: manfred.loedl@bmf.gv.at

Freitag, 29. Januar 2010

Bundeshymne ohne Töchter?

Es ist schon sehr bezeichnend, dass sich die ÖVP nicht dazu durchringen kann, im Ministerrat einer Maßnahme zuzustimmen, die die Frauen in der Österreichischen Bundeshymne endlich zu würdigen weiß.

In der alten Fassung geht es sich musikalisch wunderbar aus, wie folgt zu singen: Heimat bist du großer Söhne und Töchter!

Ich singe schon seit Jahren die Töchter laut dazu, wenn ich die Bundeshymne singe, was selten vorkommt.

Diese bewusste öffentliche Mißachtung oder noch besser Verachtung aller Österreicherinnen schlägt dem Fass den Boden aus.

So ideologisch nackt und frauenmißachtend hat sich die ÖVP selten gezeigt.

Und noch etwas, liebe ÖVP-Männer und Frauen:

Tradition alleine ist kein Wert. Nützliches oder Passendes oder Gutes erhält dann seine traditionelle Berechtigung, wenn sie laufend an die Gegebenheiten einer sicher verändernden Welt angepasst werden.

Montag, 25. Januar 2010

Bundeshymne

Endlich gibt uns die ÖVP wieder einmal Gelegenheit, einen Blick hinter ihre angeblich so frauenfreundliche Fassade zu werfen.

Und die ÖVP-Frauen schweigen. Sie schweigen, weil sie es gewohnt sind und ganz genau wissen, welche Konsequenzen es für sie (und ihre Kinder) hätte, würden sie sich allzu weit aus dem Fenster lehnen.

Liebe Frauen aller Parteien: Auch nicht handeln ist handeln.
Wer schweigt, trägt dazu bei, dass sich das Bestehende fortsetzt.

Tradition allein ist kein Argument für Qualität! Bestand hat das Nützliche nur, wenn es laufend verbessert bzw. an die neuen Gegebenheiten adaptiert wird.

Das zeigt uns die Evolution seit dem Bestehen der Erde täglich.

Wandel ist die andere Seite des Beharrens. Und wieder einmal stimmt die Aussage: Nur wer sich wandelt, hat Bestand.

In diesem Sinne kann ich nur hoffen, dass ich die ÖVP nicht wandelt.

Donnerstag, 14. Januar 2010

Gedichte

Asylwerber und -werberinnen

Ein Mensch, den andere nicht gern mögen,
den von des Lebens Futtertrögen
die Glücklichen, die Starken, Großen
schon mehr als einmal fortgestoßen,
steht wieder mal, ein armes Schwein,
im Kampf ums Dasein ganz allein.
Dass er uns leid tut, das ist klar:
Sofern es unser Trog nicht war……

Eugen Roth


Ein Ausweg

Ein Mensch, der spürt, wenn auch verschwommen,
Er müßte sich, genau genommen,
Im Grunde seines Herzens schämen
Zieht vor, es nicht genau zu nehmen.

Eugen Roth


schöner tot sein

ein baum werden
vögel zu gast haben
das wär was
worauf man sich freuen könnte

Elfriede Gerstl

Mittwoch, 13. Januar 2010

Urlaub und Asyl im Kloster

Österreich ist klösterreich

17 bedeutende österreichische, 2 tschechische, 1 polnisches und 2 ungarische Klöster (Altenburg, Geras, Göttweig, Heiligenkreuz, Herzogenburg, Klosterneuburg, Kremsmünster, Lilienfeld, Melk, Rein, St. Florian, St. Lambrecht, Seitenstetten, Zwettl Schlägl, Marienkron, Marienschwestern vom Karmel, Raigern, St. Thomas, Tyniec, Pannonhalma und Zirc) haben sich unter dem Namen „Klösterreich“ zusammengeschlossen.

Kloesterreich-Karte

Auf ihrer Homepage www.kloesterreich.at ist zu lesen: „Stifte und Klöster zählen seit Jahrhunderten zu Österreichs wichtigsten Kulturträgern. ... Sie laden zu Aktivitäten mit kulturellem oder spirituellem Schwerpunkt ein. Von Kunstkursen über Exerzitien bis zu Gesundheitsangeboten und "Urlaub im Kloster" reicht die Palette. Was lag näher, als diese Vielfalt an Möglichkeiten im Marketingbereich zu vernetzen und gemeinsam, mit mehr Kraft, an interessierte Gäste heranzutreten.“

Und weiter:

„Klöster und Stifte sind besondere Plätze. Hier wurde über Jahrtausende das Christentum gelebt und geprägt. Architektur, bildende Kunst, Musik, Literatur, Schriftgut, Buchdruck oder Bibliothekswesen verschmolzen jeweils zu einem Gesamtkunstwerk.“

Zudem hat die Vereinigung Klösterreich 2005 den österreichischen Staatspreis für das neue Projekt „Urlaub im Kloster“ als eines der besten kulturtouristischen Projekte Österreichs erhalten.

Vielleicht würde Jesus ja Urlaub in dem einen oder anderen Kloster machen. Ganz bestimmt aber würde er sich um Asylanten und Asylantinnen kümmern.

Leider habe ich bisher in den Medien von keinem der 17 vorab genannten oder nicht genannten Kloster gehört, dass es AsylwerberInnen aufnimmt.

Sollte es doch im Verborgenen ein oder mehrere Klöster in Österreich geben, die AsylwerberInnen – selbstverständlich finanziert durch den österreichischen Staat - aufnehmen oder künftig aufnehmen möchten, bitte ich diese dringend, öffentlich zu werden. Denn ich bin überzeugt, dass ganz besonders Klöster sehr gut für diese Aufgabe geeignet sind und dass es gelingen würde, Vereine und Privatpersonen zu motivieren, bei der Betreuung und Versorgung der hilfsbedürftigen Menschen mitzuhelfen. Im Übrigen ließe sich das Eine mit dem Anderen verbinden.

Urlaub und Asyl im Kloster schließen sich nicht aus.

Und wer sich die Mühe macht, die Parteiprogramme und -richtlinien der Österreichischen Parteien zu lesen, ahnt, dass Jesus grün wählen würde!

3 lustige Übungen zu genderfairer Sprache

Bewusst genderfair sprechende Menschen

• vermeiden Infantilisierungen und erniedrigende, bevormundende Bezeichnungen: Mädchen sind weibliche Kinder bis zu einem Alter von ca. 15 Jahren - "Skimädchen" in der Sportberichterstattungen z. B. ist daher sexistisch – oder haben sie schon einmal von „Schibuben“ gehört?

• vermeiden ausschließlich Buben/Männer bezeichnende Begriffe wie Leserbrief, Mannschaft, Fußgängerstreifen ...

• vermeiden diskriminierende geschlechtlich konnotierte Bezeichnungen und Aussagen wie Heulsuse, Karrierefrau, Pantoffelheld, Milchmädchenrechnung

• vermeiden sexistische Sprache: daher Hausarbeit statt Hausfrauenpflicht und das weibliche Geschlecht statt das schwache Geschlecht

• verwenden auch weibliche Personenbezeichnungen: Schülerin, Zahnärztin, Teilnehmerin, Abteilungsvorständin, Siegerin, Fachfrau, Leserin, Klientin

• ersetzen die Pronomen "jeder, der" durch "alle, die", oder durch "jede und jeder"; vergleichbares bei: "jemand, niemand, einer, keiner, man"

• verwenden positive sprachliche Identifikationsmöglichkeiten für Männer und Frauen: Torfrau, Frauschaft

• formulieren geschlechtlich nicht markiert: Team, Kaufladen, Zebrastreifen, Qualifikationsgespräch statt Mitarbeitergespräch

• verwenden die zahlreichen Möglichkeiten geschlechtergerecht zu formulieren, indem Sie ...

• weibliche und männliche Formen nennen: "Wir suchen noch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter für den Bibliotheksdienst."

• die Schrägstrichschreibung verwenden: "Unsere Schule besuchen 745 Schüler/innen.“

• das Binnen-I verwenden: "Alle LehrerInnen treffen sich morgen ab 14 Uhr zu einer Planungssitzung."

• geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden: "Die Direktion ist für die Durchführung verantwortlich. Wer raucht, hat eine kürzere Lebenserwartung."

• darauf achten, dass geschlechtsneutrale Formulierungen nicht neuerlich zu einer Verschleierung bzw. zum Unsichtbar-Werden von Frauen beitragen: "Österreichs Angestellte haben ein Durchschnittsgehalt von ...." verschleiert geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede!

• auf Kongruenz achten: "Die Gemeinde Wien ist die größte Auftraggeberin für ..."; "die Firma“ als Arbeitgeberin.


Aufgabe 1:

Ein Vater ist mit seinem Sohn im Auto auf einer schmalen Bergstraße viel zu schnell unterwegs. Sie verunglücken in einer Kurve und stürzen die Böschung hinunter.
Kurze Zeit später trifft ein Rettungswagen am Unfallort ein.
Der Vater stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus.
Der Sohn wird schwer verletzt in das nächstliegende Krankenhaus gefahren und in den Operationssaal gebracht, wo schon die Chirurgen warten.
Plötzlich ruft ein Arzt: „Ich kann nicht operieren, das ist mein Sohn.“

Wie lässt sich das erklären?




Aufgabe 2:

Bitte beantworten Sie folgende Frage:

„Welchen Schauspieler mögen Sie am meisten?“




Aufgabe 3:

In einer Kleinstadt bewohnen Mutter (35), Vater (35), Tochter (7) und Sohn (9) ein gemütliches Haus – die Großeltern mütterlicherseits wohnen im Nachbarhaus.

Die Eltern arbeiten im Ort: im sehr nahe gelegenen Kindergarten und in einem modernen Bürogebäude am Stadtrand.
Die Schule der Kinder befindet sich auf halbem Weg zwischen Kindergarten und Bürogebäude.

Morgens gehen alle gemeinsam aus dem Haus, mittags trifft sich die Familie regelmäßig bei den Großeltern zum Essen.

Wer hat täglich die weitesten Wege zu bewältigen?




Aufgabe 4:

Bitte setzen Sie Satzzeichen im folgenden Satz:
“Woman without her man is nothing.”




Lösungen:


Aufgabe 1:
Der Arzt war die Mutter.


Aufgabe 2:
Ergebnisse einer Untersuchung an der Uni Bern (Psychologie heute, Juni 2005, Katrin Bischl) zeigten, dass Männer 98 % Männer nannten - Frauen 78 %.

Die Studie macht deutlich, dass Frauen in der Kommunikation explizit genannt werden müssen.

Frauen und Männer lassen sich nicht „mitmeinen“.

Männer wissen das für sich selbst ganz genau - deswegen sind sie Geburtshelfer und keiner ist Hebamme; sie sind Kinderbetreuer und keine Kindergärtnerinnen; auch sind sie weder Krankenschwestern, noch Krankenbrüder, sondern Krankenpfleger!


Aufgabe 3:
Aus dem Text kann nicht abgeleitet werden, wo die Eltern arbeiten und wer den längsten Weg hat.


Aufgabe 4:
„Woman, without her man, is nothing.” aber auch “Woman! Without her, man is nothing.”

Antiatom-Brunnengespräche

Wer an einem Brunnen vorbei kommt und darauf Kunststoffeimer mit dem Atomgefahrenzeichen sieht, erschrickt vermutlich. Diesen Schreckmoment nutze ich, um mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Jeder der 10 Eimer ist mit einem laminierten Foto eines Abklingbeckens am Boden beklebt und mit Brunnenwasser randeben gefüllt, sodass sich das Foto des Abklingbeckens im Eimer verstärkt.10 wasserfest laminierte A4-Blätter mit Fakten zum Thema Atomenergie ergänzen die Installation.

Anti-Atom-Brunnen-Oberdorf

handeln statt reden

reden ist gut, handeln ist besser

Pflanzentausch am Hatler Brunnen

Achtung, liebe Pflanzenbegeisterte! An jedem zweiten Samstag im Mai findet am Hatler Brunnen ein Pflanzentausch statt. Wer zuviel im Garten hat muss nichts mehr auf den Komposthaufen werfen, denn andere freuen sich über den geschenkten Gartenzuwachs. Ganz nebenbei entstehen interessante Gespräche rund um die Gartenliebhaberei! Samstag, 8. Mai 2010 14.00 - 17.00 Uhr - bei Schlechtwetter versuchen wir es eine Woche später! Ich freue mich auf Ihr/Dein Kommen!

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